Fördermöglichkeiten

Arbeitgeber - Fördermöglichkeiten

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Bei Einstellung eines förderungsbedürftigen Arbeitnehmers können Sie als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich zum Beispiel nach den Vermittlungshemmnissen einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers. Die Entscheidung hierzu trifft die zuständige Vermittlungsfachkraft. Der Eingliederungszuschuss sowie der Qualifizierungszuschuss müssen vor Beginn der Arbeitsaufnahme beantragt werden.

Betriebliches Praktikum

Im Rahmen der Eignungsprüfung für die Besetzung eines Arbeitsplatzes haben Sie die Möglichkeit die Fähigkeiten und Qualifikationen einer zukünftigen Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters über das Praktikum festzustellen. In dieser Zeit können auch gezielt Kenntnisse erlangt werden. Das Praktikum darf höchstens vier Wochen dauern.

Während dieser Praktikumszeit werden die Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter Landkreis Kronach erstattet.

Die Kontaktaufnahme zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Landkreis Kronach muss immer vor Beginn des Praktikums erfolgen.

Betriebliche Umschulung

Durch eine betriebliche Umschulung erhalten Arbeitsuchende die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Berufsabschluss zu erwerben. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Vermittlungsfachkraft. Die Umschulung kann maximal 24 Monate dauern und findet in der Regel Vollzeit statt. Die Finanzierung kann über einen Bildungsgutschein erfolgen.