Öffentlich geförderte Beschäftigung im Landkreis Kronach

Öffentlich geförderte Beschäftigung

Das Jobcenter Landkreis Kronach bietet Trägern und Arbeitgebern kompetente Beratung zur Planung, Beantragung und Durchführung von Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung an.

Öffentlich geförderte Beschäftigung als Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist vorgesehen für Personen, deren Integration in den regulären Arbeitsmarkt aus individuellen Gründen nicht unmittelbar möglich ist. Mit geeigneten Instrumenten soll die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen erhalten sowie soziale Integration und Teilhabe ermöglicht werden.

Öffentlich geförderte Beschäftigung ist immer nachrangig gegenüber Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, Qualifizierung und anderen Eingliederungsleistungen.

Aktuell werden im Jobcenter Landkreis Kronach die Förderinstrumente Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) und "Teilhabe am Arbeitsmarkt“ umgesetzt.

​Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten sind Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, in denen gemeinnützige, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Tätigkeiten verrichtet werden. Sie begründen kein Arbeitsverhältnis und dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen. Die Arbeitsergebnisse müssen uneingeschränkt der Allgemeinheit zu Gute kommen. Mögliche Tätigkeitsfelder bieten sich also zum Beispiel im Bereich der Umweltpflege, zur Unterstützung sozialer und sportlicher Angebote oder in der freien Kulturarbeit an.

Das angestrebte Ziel jeder Arbeitsgelegenheit ist die Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt über den Umweg einer zunächst zusätzlich geschaffenen Beschäftigung. Zusätzlich soll das Wiedererlernen von Schlüsselqualifikationen oder Wiedergewöhnung an die Arbeitswelt und den Arbeitsalltag erreicht werden. Sie werden bei Personen eingesetzt, bei denen der direkte Weg der Integration wenig aussichtsreich oder bereits gescheitert ist.

Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGBII

§16i SGBII richtet sich an sehr arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die bisher nicht integriert werden konnten. Vorrangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen. Darüber hinaus soll die öffentlich geförderte Beschäftigung so angelegt sein, dass die Beschäftigungsfähigkeit verbessert und die Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- bis langfristig ermöglicht werden. Bei der Förderung sollen auch Frauen, Alleinerziehende und Mütter in Paar-Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt werden.