Vermittlungs- und Eingliederungsleistungen

Allgemeines

Das Jobcenter unterstützt Sie bei der Arbeitssuche durch Beratung und durch Geldleistung. Damit die Zusammenarbeit möglichst erfolgreich gestaltet werden kann erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick, welche Regeln bei der Arbeitssuche zu beachten sind.

Fördern und Fordern

Dem Fördern entspricht dabei ein umfassendes System von Leistungen zur beruflichen und sozialen Eingliederung und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Im Gegenzug fordert das Gesetz von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dass sie aktiv alle Möglichkeiten zur Beendigung und Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit nutzen und dabei auch an Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken.

Zumutbarkeit

Grundsätzlich ist für Arbeitsuchende jede Arbeit zumutbar. Die Zumutbarkeit richtet sich allerdings nach vielen individuellen Kriterien.

Idealerweise wird versucht, eine Arbeitsstelle entsprechend der Qualifikation zu finden. Allerdings ist es ebenso wichtig, im Zuge des Bewerbungsprozesses über den Tellerrand hinaus zu schauen und bei erfolgloser Suche den Blick weiter zu fassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich unter Umständen auch auf Stellen außerhalb Ihrer Spezialisierung oder unter Ihrer aktuellen Qualifikationsebene bewerben bzw. solche Stellen auch annehmen müssen. 

Vermittlungsvorschläge

Vermittlungsvorschläge werden Ihnen durch Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler bzw. durch Suchläufe zu Ihrem persönlichen Stellenprofil unterbreitet. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Angaben beim Jobcenter stets aktuell zu halten, um keine Chance zu verpassen. Bitte vergessen Sie nicht, neu erworbene Fähigkeiten oder Qualifikationen direkt mitzuteilen. 

Bei Vermittlungsvorschlägen besteht die Verpflichtung, sich zu bewerben. Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter nach der Bewerbung eine Rückmeldung benötigt.  

Eigenbemühungen - Stellensuche

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, unabhängig von der Unterstützung durch das Jobcenter, sich auch selbst um eine Arbeitsstelle zu bemühen. 

Viele Arbeitsstellen werden in Tageszeitungen oder kostenlosen Anzeigenblättern angeboten. Im Internet gibt es verschiedene Jobportale, die Ihnen bei der Suche nach Stellen für Ihre Qualifikation und/oder in einer bestimmten Region helfen z. B. die JOBBÖRSE

Die Intensität dieser Eigenbemühungen kann auch in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten werden. Ihre aktive Mitwirkung ist also gefordert.

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Wichtige Hinweise für alle Fördermöglichkeiten

Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Fördermitteln besteht nicht. Anspruch und Umfang der jeweiligen Förderung richten sich immer nach den Voraussetzungen des Einzelfalles bzw. den Minderleistungen des betroffenen Kunden. Bitte beachten Sie auch, dass Eingliederungsleistungen, wenn sie auf Geldleistungen gerichtet sind, jeweils vorher gesondert beantragt werden müssen. Eine Gewährung der Kostenerstattung im Nachgang ist nicht möglich. Eine Förderung setzt deshalb immer einen rechtzeitig gestellten Antrag voraus.