Einkommen und Vermögen

Einkommen und Vermögen

Einkommen

Das Jobcenter Landkreis Kronach ist verpflichtet, alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruches zu berücksichtigen. Um Nachteile zu vermeiden, zeigen Sie daher bitte jeglichen Geldzugang umgehend an.

Hierzu zählen zum Beispiel:

Vermögen

Als Vermögen muss das Jobcenter bei der Antragsbewilligung alle Vermögensgegenstände berücksichtigen, unabhängig davon, ob dieses Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist. Berücksichtigt wird grundsätzlich Ihr eigenes Vermögen und das Vermögen der mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen.

Dazu gehört u. a.:

Sollte Vermögen vorhanden sein, erfolgt eine Prüfung, ob das vorhandene Vermögen verwertbar ist, d. h. ob das Vermögen veräußert oder durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden kann. Jedoch gibt es Freibeträge, die unberührt bleiben.

Weitere Informationen finden sie unter nachfolgendem Link https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld